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Sponsoring | wertvolle Bücher zum Thema Börse | erhaltene Abmahnungen

einige der bisher bzgl. Phönix-BörsenBrief erhaltenen Abmahnungen

  • Am 5.3.2007 haben wir eine Abmahnung als Einschreiben mit Rückschein von XXXX aus XXXX angenommen.

    Das Schreiben war auf den 28.2.2007 datiert. Die erste Frist zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung war darin als Eingangsfrist zum 9.3.2007 festgesetzt worden. Der Verfasser zeigte an, dass er die rechtlichen Interessen von XXXX anwaltlich vertritt.

    Die angegebene Verstöße sollen zum Wettbewerbsvorteil durch Rechsbruch gemäß § 4 Nr. 11 UWG führen.
    Daraus wiederum solle sich für XXXX ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG ergeben.

    Am Ende gab es eine für uns völlig kostenneutrale Lösung, nur die Zeitaufwände und natürlich die Portokosten blieben bei uns hängen.
Eine kleine Zusammenstellung von hilfreichen Web-Seiten finden Sie auch bei 2WiD - Thema Abmahnungen im Internet
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